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Rattengift im Keller? Ab 23. Oktober ist Schluss!

Frist für private Giftköder läuft aus – was jetzt noch erlaubt ist

11. October 2026, 10:522 Min. LesezeitKI generierter Inhalt

Die Jagd auf lästige Nager wird in Kürze verschärft: Bestimmte Schädlingsbekämpfungsmittel dürfen nicht mehr eingesetzt werden.

Rascheln hinter der Wand, Kot im Keller, angenagte Vorräte: Ratten und Mäuse will niemand im Haus haben. Doch wer noch alte Giftköder im Schuppen lagert, muss jetzt aufpassen: Am 22. Oktober 2026 endet die letzte Verwendungsfrist für gerinnungshemmende Ratten- und Mäusegifte durch Privatverbraucher. Ab dem nächsten Tag ist auch das Auslegen dieser Restbestände tabu! Für einzelne Produkte können die Fristen schon früher abgelaufen sein.

Warum wird das Gift verboten?

Die betroffenen Wirkstoffe hemmen die Blutgerinnung. Die Tiere sterben meist erst nach drei bis sieben Tagen an inneren Blutungen. Doch das Gift gefährdet auch andere Tiere. Besonders problematische Wirkstoffe bauen sich nur schlecht ab und reichern sich in der Umwelt an. Das Umweltbundesamt hat Rattengift sogar in Fischen nachgewiesen.

Die Einschränkung betrifft die private Anwendung. Entsprechend qualifizierte Profis dürfen zugelassene Mittel weiterhin einsetzen – unter strengen Vorgaben. Wer selbst gegen die Vorschriften verstößt, riskiert rechtliche Konsequenzen.

Alte Köder? Ab zur Schadstoffsammlung!

Restbestände gehören zur örtlichen Schadstoffannahme oder zum Schadstoffmobil, möglichst in der Originalverpackung. Nicht in den Hausmüll, nicht auf den Kompost und auf keinen Fall in die Toilette!

Was hilft jetzt gegen die Nager?

Die gute Nachricht: Schlagfallen bleiben grundsätzlich erlaubt. Geeignete Modelle können Tiere schnell töten und sind bei einzelnen Ratten oder Mäusen eine Alternative zum Gift. Wichtig: Kinder, Haustiere und andere Tiere schützen, die Fallen sicher aufstellen und mindestens täglich kontrollieren. Im Garten dürfen geschützte Tiere nicht gefährdet werden.

Lebendfallen sind ebenfalls möglich, aber kein Selbstläufer: Sie müssen zuverlässig kontrolliert werden; gefangene Tiere brauchen Versorgung. Klebefallen dagegen sind keine Lösung – ihr Einsatz gegen Ratten und Mäuse verstößt nach Angaben des niedersächsischen Verbraucherschutzamtes gegen das Tierschutzgesetz.

Der beste Trick: Das Futter wegnehmen!

-          Mülltonnen geschlossen halten.

-          Lebensmittel und Tierfutter dicht verschließen.

-          Keine Speisereste auf offene Komposthaufen oder in die Toilette geben.

-          Futterreste beseitigen und Zugänge zum Haus sichern.

Auf Ultraschallgeräte sollten Betroffene nicht setzen: Laut Umweltbundesamt helfen sie gegen Wanderratten nicht zuverlässig. Bei starkem oder wiederkehrendem Befall sind ein professioneller Schädlingsbekämpfer oder das örtliche Gesundheitsamt die richtigen Ansprechpartner. 

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