Die Nase im Laub, die Pfoten auf dem Weg und vielleicht noch eine Runde durch den Park: Für viele Hunde gehört der tägliche Spaziergang zu den Höhepunkten des Tages. Am 10. Oktober stehen die Vierbeiner besonders im Mittelpunkt. Dann ist Welthundetag – ein Anlass, nicht nur den treuen Begleiter zu feiern, sondern auch auf seine Bedürfnisse zu schauen.
Gerade im Herbst lohnt sich etwas zusätzliche Aufmerksamkeit. Die Tage werden kürzer, unterwegs wachsen Pilze, und auch für die abendliche Gassirunde sollte die Ausrüstung stimmen. Die Tierschutzorganisation VIER PFOTEN rät insbesondere dazu, Hunde in der Dunkelheit gut sichtbar zu machen und sie keine Pilze aufnehmen zu lassen.
Im Dunkeln zählt Sichtbarkeit
Wenn die Gassirunde in die Dämmerung fällt, wird ein dunkles Fell schnell schwer erkennbar. Reflektierende Halsbänder, Geschirre und Leinen helfen dabei, den Hund sichtbar zu machen. Auch ein Leuchthalsband kann sinnvoll sein. Das erleichtert anderen Verkehrsteilnehmern, den Vierbeiner rechtzeitig wahrzunehmen.
Pilze sind kein Hundesnack
Was am Wegesrand wächst, gehört nicht automatisch ins Maul. Hundehalter sollten nicht darauf vertrauen, dass ihr Tier giftige Pilze instinktiv erkennt. VIER PFOTEN empfiehlt, Hunde grundsätzlich keine wild wachsenden Pilze fressen zu lassen – auch keine, die Menschen für essbar halten.
Besondere Aufmerksamkeit ist beim Spielen im Laub gefragt. Beim Aufnehmen eines geworfenen Stocks kann ein Hund versehentlich auch einen Pilz erwischen. Deshalb sollte man im Blick behalten, was der Vierbeiner vom Boden aufnimmt.
Besteht der Verdacht auf eine Vergiftung, sollte sofort eine Tierarztpraxis oder Tierklinik kontaktiert werden. Ungewöhnliches Verhalten nach dem Spaziergang ist ebenfalls ein Anlass, das Tier schnell untersuchen zu lassen.
Braucht jeder Hund einen Mantel?
Nicht automatisch. Ein gesunder Hund mit normalem Haarkleid benötigt nicht grundsätzlich zusätzliche Bekleidung. Ein Hundemantel ist deshalb kein Pflichtprogramm für jede herbstliche Gassirunde. Entscheidend ist, die individuellen Bedürfnisse des Tieres zu berücksichtigen.
Nicht überall darf die Leine ab
Auch wenn die sommerliche Brut- und Setzzeit (15. März bis 15. Juli) vorbei ist, bedeutet das nicht, dass Hunde überall frei laufen dürfen. In diesem Zeitraum müssen Hunde angeleint werden, wenn der Spaziergang außerhalb des bebauten Stadtgebietes führt. Doch auch in der Stadt wird der Freilauf der Hunde eingeschränkt. So gilt ganzjährig eine Anleinpflicht in vielen Parkanlagen.
Auf Kinderspielplätzen, Bolzplätzen, Spielparks und Schulhöfen dürfen Hunde nach den städtischen Regeln nicht geführt oder laufen gelassen werden. Eine Hundeleine muss außerdem vorsorglich mitgeführt werden – unabhängig davon, ob am jeweiligen Ort Leinenzwang besteht.
Für den Spaziergang heißt das: örtliche Beschilderung beachten und nicht allein darauf vertrauen, dass andere Hunde gerade ohne Leine unterwegs sind.
In Bremen gibt es zahlreiche öffentliche Hundeauslaufflächen, auf denen die Vierbeiner ausgelassen toben können:
1 - Knoops Park
2 - Bezirkssportanlage Marßel
3 - Grünzug Almatastrasse (eingezäunt)
4 - Waller Park (eingezäunt)
5 - Am Neustadtsbahnhof (eingezäunt)
6 - Sodenmattsee (eingezäunt)
7 - Arsterdamm
8 - Galopprennbahn (eingezäunt)
9 - Vahrer Feldweg (eingezäunt)
10 - Tamra-Hemelingen-Park (eingezäunt)
11 - Osterholzer Dorfstraße (eingezäunt)
12 - Mahndorfer See (eingezäunt)
13 - Franz-Schütte-Allee (eingezäunt)

